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   OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20   

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OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20 (https://dejure.org/2020,27030)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2020 - 2 Ws 106/20 (https://dejure.org/2020,27030)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2020 - 2 Ws 106/20 (https://dejure.org/2020,27030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 26a Abs 1 Nr 2 StPO, § 26a Abs 2 S 1 StPO, § 29 Abs 1 StPO, § 454 Abs 1 S 2 StPO, § 454 Abs 1 S 3 StPO
    Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung der behandelnden Ärzte bei Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.08.2019 - 2 Ws 108/19

    Fristbeginn für strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Der Senat hat bereits entschieden, dass nach § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO die durch die Stellung eines Ablehnungsgesuchs begründete Inhabilität eines Richters bereits dann aufgehoben ist, wenn das Ablehnungsgesuch erstinstanzlich - wie hier - beschieden worden ist und diese Entscheidung nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden kann (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2019, Az.: 2 Ws 108/19).

    Dies gilt zur Vermeidung der Zersplitterung der Rechtswege von Strafvollzugs- und Strafvollstreckungssachen und wegen der gerade in Maßregelprüfungsverfahren - ähnlich dem (erkenntnisgerichtlichen) Hauptverfahren - gegebenen Beschleunigungsbedürftigkeit entsprechend auch im Strafvollstreckungsverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2019, Az.: 2 Ws 108/19, m.w.N.).

    Hierzu gehören insbesondere Ausführungen dazu, ob und welche Art von rechtswidrigen Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung auch im Hinblick auf Häufigkeit, Rückfallfrequenz und Wahrscheinlichkeit ist und inwieweit im Falle einer Aussetzung zur Bewährung weniger belastende Maßnahmen ausreichend können, um den Zweck der Maßregel zu erreichen (Senatsbeschlüsse vom 15. November 2016, Az.: 2 Ws 175-176/16, und vom 21. Oktober 2019, Az.: 2 Ws 108/19).

  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 2 Ws 139/08

    bedingte Entlassung; Sperrfrist; Begründung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Ein Sachverständiger ist nicht allein deshalb nochmals mündlich anzuhören, weil sein Gutachten erneut verwertet werden soll und nunmehr andere als frühere Richter an der Entscheidung mitwirken (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2008, Az.: 2 Ws 140-141/08).

    Wegen dieser Bestandskraft kann die Untergebrachte, die sich zu Unrecht verurteilt sieht und auch ein Wiederaufnahmeverfahren angestrengt hat, hiergegen nicht gehört werden (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2008, Az.: 2 Ws 140-141/08).

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Hierbei kommt es auf die voraussichtliche Wirkung der im Falle der Aussetzung der Maßregelvollstreckung zur Bewährung eintretenden Führungsaufsicht gemäß § 67d Abs. 2 Satz 3 StPO, insbesondere auch durch Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe nach den §§ 68a und 68b StGB - die vorzunehmende Bestellung eines Bewährungshelfers und andere mögliche Weisungen - an (Senatsbeschluss vom 15. November 2016, Az.: 2 Ws 175-176/16; BVerfG NJW 2013, 3228).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. August 2017, Az.: 2 BvR 1496/15, juris; LR/ Becker , § 244 Rn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Eine Begründung ist namentlich dann völlig ungeeignet, wenn das Ablehnungsgesuch lediglich damit begründet worden ist, der Richter sei an einer Vorentscheidung zulasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGH NStZ-RR 2019, 120).
  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben; das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung gilt auch für den Straf- und Maßregelvollzug (BVerfG NJW 2014, 3294).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 3 Ws 7/20

    Gutachterliche Stellungnahme; Maßregelvollzugseinrichtung; mündliche Anhörung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    (1) Grundsätzlich besteht anders als bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens keine Verpflichtung, die behandelnden Ärzte, welche die gutachterliche Stellungnahme abgegeben haben, mündlich anzuhören (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2020, Az.: 3 Ws 7/20, BeckRS 2020, 1952).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Entscheidungszeitpunkt bei Antrag auf Aussetzung einer Maßregel der Besserung und

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20
    Allerdings gestattet § 29 Abs. 1 StPO lediglich die Durchführung unaufschiebbarer Maßnahmen, zu welchen Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus regelmäßig nicht gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2009, Az.: 2 Ws 119/09).
  • OLG Hamburg, 19.10.2020 - 2 Ws 131/20

    Anforderungen an eine gutachterliche Stellungnahme für die Überprüfung der

    Die aus § 463 Abs. 4 Satz 7, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO folgende Verpflichtung gilt nicht generell auch für die Verfasser von Stellungnahmen nach § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO (Senat, Beschl. v. 2. September 2020, Az.: 2 Ws 106/20; OLG Hamm Beschl. v. 13. Februar 2020, Az.: III-3 Ws 7/20 (juris)).
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